Alle Bestellungen werden von unserem Standort in Międzyrzec Podlaski, Polen, versandt.
Bei größeren Mengen an Produkten wie Schalbrettern, Fußböden und Balken erstellen wir nach Eingang Ihrer Anfrage ein detailliertes Angebot mit Angabe zum Liefertermin. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Für Möbel fertigen wir individuelle Aufträge und passen die Produkte an Ihre Wünsche, Vorgaben und Bedürfnisse an. Wir können Möbel nach Ihren Entwürfen oder Skizzen herstellen.
Wir beliefern sowohl Privatkunden als auch Großhändler.
Alle Preise sind Richtpreise. Preise für Sonderausführungen nach Vereinbarung.
Mengenabhängige Rabatte nach Vereinbarung.
Die Bestellung muss von beiden Parteien bestätigt werden.
Nur die Verkaufsbedingungen auf dem Bestellungsformular sind bindend.
Der Liefertermin ist nicht bindend.
Die Transportkosten werden zusätzlich verrechnet.
Der Käufer hat für die Bedingungen für eine unverzügliche Abladung zu sorgen.
Holzproben sowie Fotos stellen nur einen Ausschnitt der zugrunde liegenden Liefermenge dar.
Altholz zeichnet sich durch Schwankungen in Maßen, Farben, Strukturen und Texturen aus.
Abweichungen in Eigenschaften der gelieferten Ware von den Eigenschaften der Probe,
stellen daher keinen Mangel dar.
Quantitative Unstimmigkeiten sind bei Abladung zu melden.
Qualitative Reklamationen sind binnen 7 Tagen ab Lieferungsabnahme zu melden.
Im Falle einer Haftung erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung der Ware,
eine Ersatzlieferung oder Rücknahme der Ware gegen Kaufpreisgutschrift.
Altholz zeichnet sich durch Schwankungen in Maßen, Farben, Strukturen und Texturen
sowie durch vom ehemaligen Gebrauch stammende Verarbeitungsmerkmale aus.
Diese Eigenschaften sind materialspezifisch und stellen daher keine Grundlage für eine Haftung dar.
Wir übernehmen keine Haftung für mangelhafte Ware, die bearbeitet wurde.
Altholz ist eine bruch- und beschädigungsempfindliche Ware,
daher berechtigt ein Bruch von einer Menge bis zu 5% der Ware je Lieferung nicht zu Ersatzforderungen.
Wir übernehmen keine Haftung über Ablagerungen sowie erneuten Schädlingsbefall unserer gelieferten Ware.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers,
sind wir berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich abzuholen.
Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers.
Über sämtlichen Streitigkeiten wird ausschließlich das sachlich und örtlich zuständige Gericht entscheiden.